Sonderabschreibung

Steueranreize sollen Bau von Mietwohnungen ankurbeln

Die Koalition will den Neubau von Mietwohnungen ankurbeln und setzt den Höchstbetrag für Steuervergünstigungen nach oben. Befürworter glauben, dass so die richtigen Anreize gesetzt werden.

Auch teurere Wohnungen sollen von Steuervergünstigungen profitieren.

Die Bundesregierung ist mit dem Gesetzentwurf zur „steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ potentiellen Investoren in einem wichtigen Punkt entgegengekommen. Es geht um die geplante Sonderabschreibung, die Immobilienanleger bis zu 2000 Euro je Quadratmeter nutzen können – aber nur, wenn die Baukosten einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Bisher wollte die Koalition diese Obergrenze bei 2200 Euro je Quadratmeter einziehen, stattdessen sind es nun 3000 Euro. Der Deckel soll verhindern, dass auch Vermieter von Luxusappartements die Steuervergünstigung erhalten.

Die neue Sonderabschreibung nach Anschaffung oder Herstellung der neuen Mietshäuser soll insgesamt 29 Prozent für drei Jahre betragen. Hinzu kommt die übliche Abschreibung von 2 Prozent der Baukosten je Jahr, so dass – wenn der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen – insgesamt 35 Prozent in den ersten drei Jahren geltend gemacht werden können, wenn die Bedingungen für die neue Subvention erfüllt werden.

„Wir müssen jetzt die richtigen Anreize setzen“

Folgende Eckwerte enthält der Gesetzentwurf: Die „Sonder-AfA“ soll für Bauanträge oder Bauanzeigen gelten, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2018 eingereicht wurden. Letztmals ist sie im Jahr 2022 zu nutzen. Die begünstigten Flächen müssen mindestens zehn Jahre vermietet werden. Die Förderung beschränkt sich auf Regionen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt. Festgemacht wird dies an den Mietenstufen der Wohngeldverordnung (IV bis VI). Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt dort das Mietenniveau um mindestens 5 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Zudem sind Gebiete begünstigt, in denen Mietpreisbremsen oder eine abgesenkte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gelten. Die Kosten der neuen Subvention sind im Gesetzentwurf bis einschließlich 2020 auf mehr als 2,1 Milliarden Euro für Bund, Länder und Gemeinden beziffert.

„Wir müssen jetzt die richtigen Anreize setzen und den Neubau von Wohnungen gezielt und zeitlich befristet steuerlich fördern“, sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach dem Kabinettsbeschluss. Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte: „Wir brauchen jetzt mindestens 350 000 neue Wohnungen pro Jahr – nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle, die bezahlbaren Wohnraum benötigen und schon immer hier leben.“ Chris Kühn von den Grünen kritisierte, mit der steuerlichen Sonderförderung verteile die Bundesregierung Geld an private Investoren, ohne dafür die Garantie für günstige Mieten zu bekommen.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) stufte die „Sonder-Afa“ als wirksamen Anreiz ein, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen. GdW-Präsident Axel Gedaschko begrüßte die erhöhte Kostenobergrenze. Besonders in den Metropolregionen lägen die Herstellungskosten in der Regel deutlich über 2200 Euro je Quadratmeter.

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